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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SIMAG mediakontakt
Hubert Förster
Fuggerstraße 48
52152 Simmerath
Das "BLAUE" Telefon- und Branchenbuch
I. Allgemeine Grundsätze
| 1. |
Sofern einem Mehrjahresauftrag nicht zugestimmt wurde, gilt diese Bestellung nur für eine Ausgabe.
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| 2. |
Der Auftrag ist für den Auftraggeber nach Unterschriftsleistung rechtswirksam.
Für den Verlag ist der Auftrag erst bindend, wenn er ihn nicht binnen Monatsfrist zurückweist.
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| 3. |
Der Rechnungsbetrag für den Auftrag ist bei Erscheinen des Buches sofort ohne
Abzug fällig. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet oder der Auftraggeber bei
früheren Anzeigenaufträgen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen,
so kann der Verlag nach seinem Ermessen die Vorauszahlung des Gesamtbetrages
oder eines Teilbetrages verlangen. Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird sofort die
gesamte Restsumme fällig, wenn der Ratenzahler mit einer Rate in Verzug gerät.
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| 4. |
Der Verlag kann die Ausführung eines Auftrages ablehnen, wenn der Auftraggeber
mit der Zahlung eines Vorauftrages im Verzug ist.
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| 5. |
Tritt der Auftraggeber mit Zustimmung des Verlages vor Redaktionsschluss von dem
Vertrag zurück, so ist der Verlag berechtigt, 40 % der vereinbarten Vergütung als
Kostenpauschale zu verlangen.
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| 6. |
Der Verlag ist an den Auftrag nicht gebunden, wenn das Buch, aus welchen
Gründen auch immer, nicht erscheinen kann. Ist das Nichterscheinen vom Verlag
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet, ist der Verlag dem Auftraggeber zum
Ersatz des ihm entstandenen Schadens verpflichtet. Eventuelle Farbabweichungen
sind drucktechnisch bedingt. Ein Schadenersatz aufgrund einfacher Fahrlässigkeit
des Verlages ist ausgeschlossen.
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| 7. |
Druckvorlagen, Zeichnungen u. ä. sind dem Auftrag beizufügen oder innerhalb von
8 Tagen nach Auftragserteilung dem Verlag unaufgefordert zu liefern. Liefert der
Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der
Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalen Schadenersatz
von 40 % des Auftragswertes zu verlangen, soweit der Verlag keinen höheren
Schadenersatz nachweist.
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| 8. |
Der Auftraggeber ist allein für den Inhalt, die Gestaltung und die rechtliche
Zulässigkeit der Anzeige bzw. des kostenpflichtigen Eintrags verantwortlich. Der
Auftraggeber stellt den Verlag von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der
Veröffentlichung der Anzeige bzw. des kostenpflichtigen Eintrags begründet werden.
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| 9. |
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
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II. Die Platzierung der Anzeige. Korrekturabzüge. Textänderungen. Datenschutz.
| 1. |
Anzeigen werden in der Regel auf der Seite veröffentlicht, auf der sich das
Suchwort befindet. Aus technischen Gründen des Umbruchs kann der
Verlag, sofern dies erforderlich ist, die Anzeige entweder auf der Seite
davor oder auf der Folgeseite veröffentlichen. Andere Platzierungen sind
nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, der in diesem Falle
benachrichtigt werden muss und das Recht zum Rücktritt vom Vertrag
erhält. Bereits geleistete Zah lungen werden bei einem Rücktritt zurückerstattet.
Ein Schadenersatzanspruch aus diesem Grunde ist ausgeschlossen.
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| 2. |
Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Telefon- und
Branchenbuchs wird nur dann die Gewähr übernommen, wenn der
Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich schriftlich davon
abhängig gemacht hat.
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| 3. |
Der Auftraggeber erhält vor Redaktion sschluss einen Korrekturabzug,
sofern er erstmalig einen Auftrag schaltet oder der Auftrag Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr aufweist. Diesen hat er zu prüfen und vorhandene
Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Unterbleibt dies,
so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
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| 4. |
Zur Vermeidung von Fehlern muss der Auftraggeber Adressen-,
Rufnummern- und sonstige Textänderungen dem Verlag unverzüglich
schriftlich zur Kenntnis bringen.
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| 5. |
Gemäß § 26 und § 34 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen,
dass die Daten dieses Anzeigenauftrags zum Zwecke der ordnungsgemäßen
Vertragsabwicklung in automatisierten Dateien gespeichert werden.
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III. Gewährleistung. Schadenersatz. Aufrechnung.
| 1. |
Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Ist
gleichwohl durch Versehen die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder
teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert, so muss der
Auftraggeber diese Mängel dem Verlag spätestens 30 Tage nach dem
ersten Ausgabetag des Telefonbuches rügen. Ansonsten erlöschen sämtliche
eventuellen Ansprüche des Auftraggebers. Bestehen Mängelansprüche, so kann
der Auftraggeber den Rechnungsbetrag entsprechend teilweise oder, bei groben
Mängeln, in voller Höhe mindern. Weitergehende Ansprüche, z. B. Neudruck, Einfügen
oder Versenden von Berichtigungsnachträgen usw., sind ausgeschlossen.
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| 2. |
Zum vollen Schadenersatz ist der Verlag nur verpflichtet, soweit den
Verlag selbst, ihre leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf
dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Bei leichter
Fahrlässigkeit wird nur im Falle der den Vertragszweck gefährdenden
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren
Schadens gehaftet.
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| 3. |
Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte
Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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| 4. |
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, beschränkt sich die Haftung
des Verlages für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen auf die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Mängelrüge hat innerhalb
von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen. Die Haftung ist begrenzt auf Ersatz
des typischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
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| 5. |
Mängel in der Ausführung, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unwesentlich
beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages oder
zur Geltendmachung sonstiger Ansprüche.
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| 6. |
Im Falle höherer Gewalt ist jede Verpflichtung des Verlages zur Leistung
von Schadenersatz ausgeschlossen.
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IV. Werbeagenturen. Agenturvergütung. Keine Gewähr des Konkurrenzausschlusses.
| 1. |
Die Abwicklung von Aufträgen nach den Regelungen für Werbeagenturen
setzt voraus, dass die Agentur die Texte der Eintragungen, für Signets und
Anzeigen reprofähige Druckvorlagen liefert und den Auftrag in eigenem
Namen erteilt.
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| 2. |
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte
Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
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| 3. |
Bestellungen von Werbeagenturen werden zum Grundpreis berechnet.
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| 4. |
Konkurrenzausschluss wird im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung
aller Interessen ten nicht gewährt.
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V. Verjährung. Gerichtsstand.
| 1. |
Alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren binnen
sechs Monaten seit dem ersten Ausgabetag des Telefonbuchs.
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| 2. |
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist
52152 Simmerath, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen.
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